Vormerkung für geförderte Wohnungen in Regensburg
Im Stadtgebiet Regensburg befinden sich ca. 5.700 geförderte Wohnungen.
Für den Bezug einer dieser Wohnungen ist ein Berechtigungsschein zu beantragen, dabei dürfen folgende Einkommensgrenzen nach Art. 4 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes nicht überschritten werden.
Haushalte mit einer Person 12.000 €/Jahr
Haushalte mit 2 Personen 18.000 €/Jahr
Haushalte mit 3 Personen 22.100 €/Jahr
für jede weitere Person 4.100 €/Jahr
Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 – 5 des Einkommenssteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 500 €.

Auch die Wohnungsgröße wird vorgegeben: Einer alleinstehenden Person stehen 50 qm oder 2 Wohnräume, 2 Personen stehen 65 qm oder 3 Wohnräume und 3 Personen 75 qm oder 3 Wohnräume zu. Jeder weiteren Person im Haushalt werden je 15 qm bzw. ein weiterer Wohnraum angerechnet.
Zuständig für die Stadt Regensburg ist:
Amt für Stadtentwicklung (Amt 66)
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen
Herr Kießling, Tel. 0941 / 5075666
Frau Kischer, Tel. 0941 / 5075667
Frau Fritschi, Tel. 0941 / 5075668
Minoritenweg 8 – 10, 93047 Regensburg (Zimmer 61 – 63)
Zuständig für den Landkreis Regensburg ist:
Landratsamt Regensburg
Frau Bäumel, Tel. 0941 / 4009-588
Herr Niklas, Tel. 0941 / 4009-336
Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg
Das Landratsamt sammelt keine Vormerkungen über die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen. Auf Anforderung werden Wohnungssuchenden Adressen bekannter Wohnungsbaugesellschaften übermittelt, die im Landkreis Regensburg vermieten.

