Mieterbund Regensburg e.V.

Weitere Fragen und Antworten

Was wir für Sie tun können ...  und was nicht

Nichtmitglieder werden nicht beraten

Der Mieterbund Regensburg e. V. vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Er darf nach § 7 Rechtsdienstleistungsgesetz nur Mitglieder und nur im Mietrecht beraten.


Mitglieder werden ohne Wartefrist beraten

Sobald das Beitrittsformular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt und der Beitrag gezahlt ist, sind Sie Mitglied und können einen Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbaren.

Wir beraten und betreuen Sie im außergerichtlichen Bereich mit unseren Anwälten kostenlos in Ihren mietrechtlichen Problemen und schriftlichen Auseinandersetzungen mit Ihrer Vermieterseite.


Keine Vertretung vor Gericht

Die meisten Streitfälle enden außergerichtlich, aber vor Gericht kann der Mieterbund Regensburg e. V. nicht auftreten. In diesem Fall können Sie eine(n) Anwalt/Anwältin Ihrer Wahl beauftragen.


Für den Notfall die DMB Mietrechtsschutzversicherung

Gegen das Risiko von Anwalts- und Gerichtskosten können Sie sich durch die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes versichern lassen. Beachten Sie dabei die dreimonatige Wartezeit und bestimmte Bedingungen. Demnach muss vorher durch eine Beratung beim Mieterbund Regensburg e.V. der Versuch unternommen worden sein, außergerichtlich eine gütliche Einigung zu erzielen.


Hilfe bei Ärger mit Nachbar(n)

Nur bedingt. Wir helfen in erster Linie bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter. Gegen den Nachbarn (der möglicherweise auch bei uns Mitglied ist) können wir nicht vorgehen. Im Einzelfall kann ein Schreiben an den Vermieter sinnvoll sein.


Keine Hilfe für Mieter gewerblicher Räume

Der Mieterbund Regensburg e. V. vertritt die Interessen ausschließlich für Wohnraummieter. Nach unserer Satzung ist der Gewerberaummieter nicht vorgesehen. Auch die DMB Rechtsschutzversicherung gilt nur für Wohnraummieter.


Was wir gar nicht können

Ihnen eine Wohnung beschaffen oder Ihre Miete zahlen.

Ihnen garantieren, dass Sie immer Recht bekommen - selbst wenn Sie es haben. Trotzdem lassen wir nichts unversucht, Ihnen dazu zu verhelfen.


Vereinswechsel bei Umzug

Ca. 300 Mietervereine im Bundesgebiet sind der Dachorganisation des Deutschen Mieterbundes in Berlin angeschlossen. Bei Umzug in einen anderen Ort kann ein Mitglied während des laufenden Jahres zu einem anderen DMB-Mieterverein wechseln. Dabei erspart das Mitglied sich in der Regel die Aufnahmegebühr und einen laufenden Jahresbeitrag.